2.2235
Leistung der Amtseide
(LGB vom 2. Mai 1869 [1] ; Stand am 1. Januar 2007)
Die Landsgemeinde des Kantons Uri
beschliesst:
Alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.