Kanton URI

REGLEMENT
über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit
(Organisationsreglement, ORR)

1. Kapitel: ZUSTÄNDIGKEIT 1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze 2. Abschnitt: Besondere Beschlüsse 2. Kapitel: GLIEDERUNG 1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze 2. Abschnitt: Direktionen 3. Kapitel: AUFGABEN 1. Abschnitt: Vorsteherinnen und Vorsteher der Direktionen, Ämter und Abteilungen 2. Abschnitt: Aufgaben 4. Kapitel: SCHLUSSBESTIMMUNGEN


2.3322 

REGLEMENT
über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit
(Organisationsreglement, ORR)

(vom 29. August 2007 [1] ; Stand am 1. Mai 2010)

Der Regierungsrat des Kantons Uri,

gestützt auf Artikel 3, 4, 10, 11, 38, 43, 49 und 85 der Verordnung vom 9. November 1982 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) [2] ,

beschliesst:

1. Kapitel:      ZUSTÄNDIGKEIT

1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze

Artikel 1

1   Die Zuständigkeiten des Regierungsrats, der Direktionen, Ämter und Abteilungen ergeben sich aus den besonderen Vorschriften des Bunds und des Kantons.

2   Erklärt die Gesetzgebung eine Direktion, ein Amt oder eine Abteilung als zuständig, ohne die Stelle näher zu bezeichnen, bestimmt sich die zuständige Direktion, das zuständige Amt oder die zuständige Abteilung nach der Gliederung der Kantonsverwaltung und der Aufgabenzuteilung dieses Reglements.

3   Vorbehalten bleiben die besonderen Beschlüsse des Regierungsrats nach der Organisationsverordnung und diesem Reglement.

2. Abschnitt: Besondere Beschlüsse

Artikel 2        Sachkompetenzen
a) Grundsatz

Soweit die Direktionen, Ämter und Abteilungen nach Artikel 6 ff. zuständig sind, über Zahlungskredite zu verfügen, sind sie auch zuständig, im Verkehr nach aussen rechtsverbindlich zu handeln. Unter diesen Voraussetzungen sind sie namentlich auch zuständig, ein allfälliges Beitragsverfahren durchzuführen und die entsprechenden Teil- und Schlussabrechnungen zu genehmigen.

Artikel 3        b) im Bereich der Baudirektion

Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:

a)  die Direktion:

   zur Unterzeichnung und Genehmigung von Verträgen über Grundstückserwerb und Grundstückveräusserung, wenn die Grundstückfläche 250 m2 nicht übersteigt, sowie von Verträgen über Liegenschaftsverwaltung und Dienstbarkeiten [3]

   zur Unterzeichnung von Verträgen über Grundstückserwerb und Grundstückveräusserung, wenn die Grundstückfläche 250 m2 nicht übersteigt, sowie von Verträgen über Materiallieferungen und Bauarbeiten, die vom Regierungsrat genehmigt sind [4]

   zur Bewilligung der wiederkehrenden Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die jeweilige Bezugsmenge 500 m3 im Jahr nicht übersteigt

   zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 5 000 m3 nicht übersteigt

   zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung eines öffentlichen Kantonsgewässers oder eines öffentlichen Grundwassers nach Artikel 40 des Gewässernutzungsgesetzes [5] , wenn die betroffene Menge 100 Liter in der Sekunde nicht übersteigt

   zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung der Erdwärme, wenn die entnommene Wärmeleistung 1 000 Kilowatt nicht übersteigt

   zur Erteilung von Sondernutzungskonzessionen an öffentlichen Gewässern, wenn die beanspruchte Fläche 500 m2 nicht übersteigt

b)  das Amt für Tiefbau:

   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind

   zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 2 000 m3 nicht übersteigt

c)  das Amt für Hochbau:

   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten, Ausführungsarbeiten, Bauleitungen und Vermietungen und Einmietungen im Hochbau sowie zur Unterzeichnung landwirtschaftlicher Pachtverträge, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind

d)  das Amt für Betrieb Nationalstrassen: [6]

   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind

Artikel 4        c) im Bereich der Finanzdirektion

Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:

a)  die Direktion:

   zur Unterzeichnung sämtlicher Darlehensverträge, die der Kanton mit Dritten abschliesst

   zur Unterzeichnung der vom Regierungsrat genehmigten Steuererleichterungen

Artikel 5        d) im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion

Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:

a)  das Amt für Umweltschutz:

   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Dienst des Umweltschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind

Artikel 5a [7]     e) im Bereich der Sicherheitsdirektion

Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:

a)  das Amt für Kantonspolizei:

  zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrszentrum (SVZ), die vom Regierungsrat oder von der Sicherheitsdirektion genehmigt sind

Artikel 6        Finanzkompetenzen
a) Grundsatz

1   Grundsätzlich verfügt der Regierungsrat über die Zahlungskredite.

2   Ergeben sich aus dem Voranschlag, durch besondere Vorschriften oder durch besonderen Beschluss zweifelsfrei sowohl der Verwendungszweck als auch die Höhe und die Empfängerin oder der Empfänger eines Kredits, kann die Direktion darüber selbstständig verfügen.

3   Im Rahmen des verabschiedeten Detailvoranschlags kann die Direktion auch über andere Kredite verfügen, die für ihren Aufgabenbereich bestimmt sind, wenn die einzelne Ausgabe:

a)  nicht mehr als 100 000 Franken beträgt;

b)  regelmässig wiederkehrt, ohne der Direktion einen grossen Ermessensspielraum zu eröffnen, wie Druck- und Bürokosten sowie die Beschaffung von Heizöl, oder

c)  für die Beschaffung von Waren zum Wiederverkauf aufgewendet wird.

4   Sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 oder 3 erfüllt, kann auch das Amt über Kredite für seinen Aufgabenbereich verfügen, sofern die zuständige Direktionsvorsteherin oder der zuständige Direktionsvorsteher dem allgemein oder im Einzelfall zustimmt.

Artikel 7        b) im Bereich des Regierungsrats

Über Artikel 6 hinaus ist der Regierungsrat im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

   jedes Mitglied des Regierungsrats für Repräsentationsausgaben bis zu 1 500 Franken im Einzelfall

Artikel 8        c) im Bereich der Baudirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Energie oder Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für den Bau von Gemeindestrassen und für den Gewässerunterhalt, jedoch höchstens 150 000 Franken im Einzelfall

b)  das Amt für Tiefbau:

   zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Tiefbau zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für den Bau von Gemeindestrassen und für den Gewässerunterhalt, jedoch höchstens 75 000 Franken im Einzelfall

c)  das Amt für Hochbau:

   zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Bauarbeiten oder Liegenschaftsverwaltungen im Hochbau zusammenhängt

d)  das Amt Betrieb Nationalstrassen: [8]

   zu Ausgaben und Vergaben gemäss einem besonderen vom Regierungsrat zu erlassenden Reglement

Artikel 9        d) im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen nach Artikel 19 Absatz 2 des Reglements über die Förderung des Sports [9] .

Artikel 10      e) im Bereich der Finanzdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Vergabe von Hardware- oder Software-Lieferungen und damit verbundenen Aufträgen zusammenhängt

Artikel 11      f) im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 100 000 Franken im Einzelfall

b)  das Amt für Umweltschutz:

   zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 50 000 Franken im Einzelfall

Übergangsbestimmung zu Artikel 11 [10]

1   Für das Projekt «Seeschüttung Etappen 5 bis 7» sind zuständig, im Rahmen des Voranschlages folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:

    die Direktion zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt

   die Projektleitung zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt

2   Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung des Projektes genehmigt hat.

Artikel 12      g) im Bereich der Justizdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zur Zusicherung und Auszahlung von Kantonsbeiträgen an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Orts- und Zonenplanungen, jedoch höchstens 100 000 Franken im Einzelfall

   zu Ausgaben von 50 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Planung im Dienst der Raumplanung oder des Natur- und Landschaftsschutzes zusammenhängt

   zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz [11] bis zu einem Betrag von 50 000 Franken

b)  Amt für Raumentwicklung [12] :

   zur Zusicherung und Auszahlung der Kantonsbeiträge an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Orts- und Zonenplanungen, jedoch höchstens 50 000 Franken im Einzelfall

   zu Ausgaben von 30 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Planung im Dienst der Raumplanung oder des Natur- und Landschaftsschutzes zusammenhängt

c)  die Verhörrichterin oder der Verhörrichter:

   für Ausgaben im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen

Übergangsbestimmung zu Artikel 12 [13]

1   Für das Projekt «Inselgruppen Reussdelta» und die Nachhaltigkeitskontrolle dazu sind der Bauausschuss der Reussdeltakommission bzw. die Projektleitung zuständig, im Rahmen des Voranschlages folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:

   der Bauausschuss zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt

   die Projektleitung zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt

2   Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung des Projektes genehmigt hat.

Artikel 13      h) im Bereich der Sicherheitsdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion: [14]

   zu Ausgaben von 50 000 Franken pro Einzelgeschäft für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen

   zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung [15] , soweit der Beitrag im Einzelfall 150 000 Franken nicht übersteigt

b)  das Amt für Forst und Jagd: [16]

   zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt

   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung [17] , soweit der Beitrag im Einzelfall 75 000 Franken nicht übersteigt

Artikel 14      i) im Bereich der Volkswirtschaftsdirektion

Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:

a)  die Direktion:

   zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soweit der Beitrag im Einzelfall 75 000 Franken nicht übersteigt

Artikel 15      Finanzkontrolle

1   Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und untersteht administrativ der Finanzdirektion.

2   Sie erfüllt die Aufgaben, die ihr Artikel 48 der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri [18] überträgt. Namentlich besorgt sie:

a)  die Finanzaufsicht über die Direktionen mit allen Verwaltungsstellen;

b)  die Finanzaufsicht über die staatlichen Anstalten und Betriebe mit eigener Rechnungsführung;

c)  die formelle Finanzaufsicht über die Gemeinden.

2. Kapitel:      GLIEDERUNG

1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze

Artikel 16      Hierarchische Gliederung

1   Ein Amt untersteht unmittelbar der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher. Eine Abteilung ist hierarchisch einem Amt oder dem Direktionssekretariat untergeordnet.

2   Für administrative Belange kann ein Amt auch dem Direktionssekretariat unterstellt werden.

Artikel 17      Direktionsinterne Gliederung

1   Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher bestimmt die innere Organisation der zugeteilten Ämter und Abteilungen. Diese können insbesondere in kleinere Verwaltungseinheiten gegliedert werden.

2   Die direktionsinterne Gliederung der Ämter und Abteilungen entfaltet keine Rechtswirkung nach aussen.

2. Abschnitt: Direktionen

Artikel 18      Landammannamt (LA)

Das Landammannamt ist wie folgt gegliedert:

a)  Standeskanzlei

1. Abteilung Stabsstelle

2. Abteilung Administration

b)  Rechtsdienst

Artikel 19      Baudirektion (BD)

Die Baudirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Tiefbau

1. Abteilung Strassen

2. Abteilung Betrieb

3. Abteilung Wasserbau

c)  Amt für Energie

d)  Amt für Hochbau

e)  Amt für Betrieb Nationalstrassen

1. Abteilung Management Service

2. Abteilung Elektrotechnik

3. Abteilung Betrieb

4. Abteilung Infrastruktur und Baudienste

Artikel 20      Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)

Die Bildungs- und Kulturdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Volksschulen

c)  Amt für Berufsbildung und Mittelschulen

d)  Amt für Beratungsdienste

1. Abteilung Schulpsychologischer Dienst

2. Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

e)  Amt für Kultur und Sport

1. Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit

2. Abteilung Sport

f)   Amt für Staatsarchiv

Artikel 21      Finanzdirektion (FD)

Die Finanzdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Finanzen

1. Abteilung Kantonshaushalt

2. Abteilung Inkasso

c)  Amt für Personal

1. Abteilung Personal

2. Abteilung Löhne

d)  Amt für Informatik

e)  Amt für Steuern

1. Abteilung natürliche Personen

2. Abteilung juristische Personen und Sondersteuern

3. Abteilung allgemeine Dienste

4. Abteilung Grundstückschätzungen

f)   Pensionskasse Uri

Artikel 22      Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD)

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Gesundheit

c)  Amt für Soziales

d)  Amt für Umweltschutz

1. Abteilung Gewässerschutz

2. Abteilung Immissionsschutz

Artikel 23      Justizdirektion (JD)

Die Justizdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Justiz

1. Abteilung Strafvollzug und Bewährungshilfe

2. Abteilung Justiz und Handelsregister

3. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

c)  Amt für das Grundbuch

d)  Beschwerdedienst

e)  Amt für Raumentwicklung [19]

1. Abteilung Raumplanung

2. Abteilung Natur- und Heimatschutz

Artikel 24      Sicherheitsdirektion (SID)

Die Sicherheitsdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Kantonspolizei [20]

1. Abteilung Kommandodienste

2. Abteilung Kriminalpolizei

3. Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei

4. Abteilung Schwerverkehrszentrum

c)  Amt für Strassen- und Schiffsverkehr

1. Abteilung Massnahmen und Bewilligungen

2. Abteilung Verkehrszulassung

3. Abteilung Technik und Schifffahrt

4. Abteilung Eichstätte

5. Abteilung Arbeits- und Ruhezeitkontrolle

d)  Amt für Bevölkerungsschutz und Militär [21]

1. Abteilung Zivilschutz

2. Abteilung Brandschutz und Schutzbauten

3. Abteilung Feuerwehrinspektorat

4. Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz

5. Abteilung Notorganisation

e)  Amt für Forst und Jagd

1. Abteilung Forst

2. Abteilung Jagd

3. Abteilung Naturgefahren

Artikel 25      Volkswirtschaftsdirektion (VD)

Die Volkswirtschaftsdirektion ist wie folgt gegliedert:

a)  Direktionssekretariat

b)  Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr

1. Abteilung wirtschaftliche Entwicklung

2. Abteilung Heimarbeit

3. Abteilung Mietrecht

4. Abteilung öffentlicher Verkehr

5. Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung

c)  Amt für Arbeit und Migration

1. Abteilung Industrie und Gewerbe

2. Abteilung Migration

3. Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung

4. Abteilung Arbeitslosenkasse

d)  Amt für Landwirtschaft

1. Abteilung Landwirtschaft

2. Abteilung Betriebsberatung

3. Abteilung Meliorationen

3. Kapitel:      AUFGABEN

1. Abschnitt: Vorsteherinnen und Vorsteher der Direktionen,
Ämter und Abteilungen

Artikel 26

Neben den besonderen Aufgaben nach Artikel 27 ff. erfüllen die Vorsteherinnen und Vorsteher eines Direktionssekretariats, eines Amts oder einer Abteilung folgende allgemeine Aufgaben:

a)  das Direktionssekretariat:

   unterstützt die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeit der Direktion sowie bei den Entscheidungen, die der Direktion zustehen

   sorgt dafür, dass die Planung und die Tätigkeit der Direktion mit jenen der anderen Direktionen und des Regierungsrats koordiniert werden

   nimmt Aufsichtsfunktionen nach den Anordnungen der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers wahr

   bearbeitet allgemeine Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben der Direktion

   besorgt das Personal- und Rechnungswesen der Direktion

   ist die Informationsstelle der Direktion

   sorgt für den Datenschutz innerhalb der Direktion

b)  Die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung ist gegenüber der oder dem Vorgesetzten für die Führung der zugewiesenen Ämter und Abteilungen sowie für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Insbesondere ist die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs verantwortlich für:

   die rechtmässige, leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Amts oder der Abteilung

   die Planung und Organisation des Amts oder der Abteilung

   die amts- oder abteilungsinterne Information

   die fachtechnische Information nach aussen

2. Abschnitt: Aufgaben

Artikel 27      Landammannamt (LA)

Dem Landammannamt sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Standeskanzlei

1.  Abteilung Stabsstelle

   Stabsstelle des Landrats, Regierungsrats und Landammannamts

   Koordination zwischen Landrat, Regierungsrat und Kantonsverwaltung

   Informations- und Dokumentationsdienst

   allgemeine Medienfragen

   Koordinationsstelle für das «Leitbild Wirtschaft und Raumordnung Uri (LWRU)»

   rechtssatzmässige Umsetzung allgemeiner Organisationsfragen der Kantonsverwaltung und des Regierungsrats

   Anlauf- und Koordinationsstelle für äussere Angelegenheiten (KdK, ZRK, RKGK, Europafragen)

   Organisation von Anlässen des Regierungsrats und Landrats

   Weibeldienst

   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

2.  Abteilung Administration

   Reisepässe, Fisch- und Jagdpatente

   Wahlen und Abstimmungen

   Drucksachenverwaltung (Amtsblatt, Staatskalender, Rechtsbuch und übrige Drucksachen der Standeskanzlei)

   Verwaltung des Lotteriefonds

b)  Rechtsdienst

   Betreuung und Koordination der kantonalen Gesetzgebung

   Rechtsberatung des Landrats, des Regierungsrats, der Kantonsverwaltung und, soweit es die Hauptaufgaben erlauben, der Gemeinden

   Redaktion des Rechtsbuchs

   Stelle für die Einsichtnahme in die Amtliche und Systematische Sammlung des Bundesrechts

Artikel 28      Baudirektion (BD)

Der Baudirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

  Kauf und Verkauf von Liegenschaften

  Regelungen von Rechten und Lasten auf Kantonseigentum

  Betreuung des Archivs

  Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Tiefbau [22]

1.  Abteilung Strassen

   Bewirtschaftung, Infrastruktur und Verkehr

  Strassenbau

  Strassenunterhalt

  Strassensicherheit

  Elektromechanik

  Verkehr

  Lärmschutz

  Geomatik

2.  Abteilung Betrieb

  Betrieb der Kantonsstrassen

  betriebliche Instandhaltung der Kantonsstrassen

  Betriebssicherheit der Kantonsstrassen

  Unterhalt Werkhof

3.  Abteilung Wasserbau

  Bewirtschaftung und Infrastruktur der Gewässer

  Koordination des Hochwasserschutzes

  Wasserbau

  Gewässerunterhalt

  Vollzug der Gesetzgebung über den Wasserbau

  kantonale Fachstelle für Wasserwirtschaft (ohne Nutzung der Wasserkraft)

c)  Amt für Energie

  kantonale Fachstelle für Energiewirtschaft, Nutzung der Wasserkraft sowie der Wärme aus Grundwasser und Untergrund

  Führung des Katasters der Wasserkraftanlagen und Wärmepumpen

  Vorbereitung und Koordination des Konzessionsverfahrens zur Nutzung von Kantonsgewässern, Grundwasser und Erdwärme

  kantonale Energiefachstelle, Sachbearbeitung und Beratung in Bezug auf Erzeugung, Umwandlung und sparsamen Einsatz von Energie für Kanton, Gemeinden und Private

  Aufsicht über den Vollzug von Erlassen im Bereich der Energie

d)  Amt für Hochbau

  Projektierung und Projektleitung bei Neu-, Um- und Anbauten, Ausbau und Unterhalt kantonaler Liegenschaften und Gebäude

  Verwaltung kantonaler Liegenschaften und Mietobjekte

  Verpachtung kantonaler landwirtschaftlicher Grundstücke

  Bearbeitung der Gebäudeversicherung

  Fachstelle für die Unterbringung der Kantonsverwaltung

  Zentralstelle für Büromobiliar der Kantonsverwaltung

e)  Amt für Betrieb Nationalstrassen [23]

  Erfüllung der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den betrieblichen Unterhalt, den projektfreien baulichen Unterhalt auf den Nationalstrassen und ihren Bestandteilen und den Objekten nach Unterhalts- und Betriebsperimeter der Gebietseinheit XI.

Artikel 29 [24]    Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)

Der Bildungs- und Kulturdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

   Bildungsplanung, Koordination und Statistik

   Höhere Schulen (höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)

   Vollzug der Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule

   Vollzug der Gesetzgebung über die Stipendien und die Beratung in Stipendienfragen

   Sekretariat des Erziehungsrats

   Verhältnis zwischen Kirche und Staat

   Abrechnung mit Gemeinden, Kantonen und Bundesstellen

   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Volksschulen

   Administration im Volksschulbereich

   Beaufsichtigung, Beratung und Betreuung der Volksschule

   Weiterbildung der Lehrpersonen

   Schuldienste, Förderungsmassnahmen und Sonderschulung

   Schulkoordination und -entwicklung

   Durchführung der externen Evaluation

   Ansprechstelle für Integrationsfragen

c)  Amt für Berufsbildung und Mittelschulen

   Vollzug der Gesetzgebung über die Berufsbildung und die Mittelschule

   Kontakte zur Kantonalen Mittelschule Uri

   Beziehungen zu den ausserkantonalen Schulen der Sekundarstufe II und Betreuung der entsprechenden Schulabkommen

  Weiterbildung

d)  Amt für Beratungsdienste

1.  Abteilung Schulpsychologischer Dienst

   allgemeine Beratung bei erzieherischen und schulischen Problemen

   individuelle Abklärungen, Beratungen und Behandlungen

   kantonale Fachstelle für Kindesschutz

2.  Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

   allgemeine Information und Aufklärung über Berufe, Weiterbildung, Studium und Laufbahnfragen

   individuelle Beratung in Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Studienwahl

   Betrieb des Berufsinformationszentrums

   Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Vorbereitung auf Berufswahl und Studium

  Lehrstellennachweis

e)  Amt für Kultur und Sport

1.  Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit

   Planung, Koordination und Beiträge in den Bereichen Kulturförderung, der Kinder- und Jugendarbeit

   Geschäftsstelle der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth

   Vertretung in kantonalen und interkantonalen Institutionen und Fachkommissionen

2.  Abteilung Sport

   Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des Sports

   Sportunterricht in der Schule

   Verwaltung des Sport-Fonds

f)   Amt für Staatsarchiv

   Vorarchivische Unterlagenverwaltung sowie Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung der Unterlagen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Behörden sowie deren Kommissionen

   Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung von angebotenen archivwürdigen nicht staatlichen Unterlagen

   Betreuung archivischer Sammlungen

   Pflege und Erhaltung des gesamten Archivguts

   Auskunft und Beratung in Archivfragen für Kantonsverwaltung, kantonale Behörden und Dritte

   wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit

   Äufnung und Verwaltung der «Kantonalen Kunst- und Kulturgut-Sammlung Uri»

   Ausstellungen zu Kunst und Kultur

Artikel 30      Finanzdirektion (FD)

Der Finanzdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

  Beurteilung von Finanzvorlagen

  Bearbeitung von Finanzfragen im interkantonalen Verhältnis und in jenem zum Bund

  administrative Verbindungsstelle zur Finanzkontrolle

  administrative Verbindungsstelle zur UKB

  Bearbeitung und Koordination der Sach- und Haftpflichtversicherungen

  Sekretariat der Gebäudeversicherungskommission

  Bewirtschaftung der Aktiv- und Passivkapitalien des Kantons, einschliesslich der Beschaffung kurz-, mittel- und langfristiger Mittel

  Vollzug des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs

  kantonale Fachstelle für Statistik

  Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Finanzen

1. Abteilung Kantonshaushalt

  Führen der Kantonsbuchhaltung und der Kantonsrechnung

  Erstellen des Voranschlags / Budgets und der Finanzplanung

  Kreditorenbewirtschaftung

  Führen verschiedener Buchhaltungen

2. Abteilung Inkasso

  Debitorenbewirtschaftung, einschliesslich Gerichte und Steuern

  Bearbeitung der Betreibungen, Rechtsöffnungen und Verwertungen

  Gewährung von Zahlungsaufschub, Teilzahlung und Erlass

c)  Amt für Personal

1. Abteilung Personal

  Bearbeiten der Grundlagen und Instrumente zur Gewinnung, Führung, Förderung, Entwicklung, Erhaltung und Freistellung des Personals

  Beratung, Unterstützung und Koordination der Verwaltungseinheiten des Kantons in Personalfragen

  Leitung der verwaltungsinternen Aus- und Weiterbildung

  Leitung des Lehrlingswesens

  Koordination der direktionsübergreifenden Vollzugs- und Organisationsfragen

  Koordination der Büromaschinen- und Büromaterialbeschaffung (ohne Büromobiliar)

  Leitung der kantonalen Telefonzentrale

2. Abteilung Löhne

  Löhne und Entschädigungen der Behördenmitglieder, kantonalen Angestellten und nebenamtlichen Beauftragten sowie des Personals der Kantonalen Mittelschule Uri und der Ausgleichskasse des Kantons Uri

  Bearbeitung der Personen- und Sozialversicherungen

d)  Amt für Informatik

  Erstellen des Informatikbudgets und Bearbeitung von Verträgen; Entwicklung von IT-Strategien, Methoden und Standards

  Projektmanagement und Controlling sowie Führung eines IT-Projektportfolios, Koordination mit andern Kantonen und Dritten im Bereich der gemeinsamen Softwareentwicklung sowie Synergienutzung im gesamten IT-Bereich

  Netzwerke: Aufbau und Betrieb von Netzwerken, Treffen von IT-Sicherheitsmassnahmen

  Installation, Betrieb und Unterhalt von Serversystemen sowie Betreuung der Kernapplikationen, Installation und Administration von Datenbanken, Vornahme umfassender Massnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Daten

  Beschaffung, Installation und Konfiguration von Arbeitsplatzsystemen, Betrieb eines Helpdesks

e)  Amt für Steuern

1. Abteilung natürliche Personen

  Veranlagung der direkten Steuern der natürlichen Personen

  Veranlagung der Verrechnungssteuern

  Repartitionen der direkten Bundessteuern

2. Abteilung juristische Personen und Sondersteuern

  Veranlagung der direkten Steuern der juristischen Personen

  Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern

  Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern

  Veranlagung der Quellensteuern

3. Abteilung allgemeine Dienste

  Kanzlei und Administration

  Informatik und PC-Support

  Bezug der direkten Bundessteuern

  Bearbeitung der Steuererlassgesuche

4. Abteilung Grundstückschätzungen

  Bearbeitung der Grundstückschätzungen

  Sekretariat der Grundstückschätzungskommission

f)   Pensionskasse Uri

  Vollzug der Verordnung über die Pensionskasse Uri [25]

  Vollzug der Verordnung über die Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates [26]

Artikel 31 [27]    Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD)

Der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

  administrative Verbindungsstelle zur Ausgleichskasse des Kantons Uri

  administrative Verbindungsstelle zum Kantonsspital Uri

  Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Gesundheit

  Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens

  Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung

  Koordinierter Sanitätsdienst und Rettungswesen

  Vollzug der Gesetzgebung über das Kantonsspital Uri

  Vollzug der Gesetzgebung über die Krankenversicherung

  Spital- und Pflegeheimplanung

  Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

  Vollzug der Gesetzgebung über die universitären Medizinalberufe

  Vollzug der Gesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen

  Vollzug der Gesetzgebung über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände

  Vollzug der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel

  Vollzug der Gesetzgebung über Arzneimittel und Medizinprodukte

  Vollzug der Gesetzgebung über die Langzeitpflege

  Bearbeitung von Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und -statistik

  Bearbeitung von Fragen der Suchtbekämpfung sowie Verwaltung des Suchtmittelfonds

  administrative Verbindungsstelle zu den amtlichen Medizinalpersonen

c)  Amt für Soziales

  Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich der Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung

  Aufsicht im Bereich der Sozialhilfe

  Planung und Koordination der öffentlichen und privaten Angebote der Sozialhilfe

  Vollzug der Gesetzgebung über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger

   Koordination der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

  Verbindungsstelle gemäss Interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen [28]

  Aufsicht im Bereich der Vormundschaft

  Aufsicht über die Beratungsstelle der Opferhilfe sowie der Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatung

  Vollzug der Gesetzgebung über Institutionen der Behindertenhilfe

d)  Amt für Umweltschutz

  Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit

  Information und Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Bereich des Umweltschutzes

  UVP-Fachstelle

  Fischereiverwaltung

  kantonale Fachstelle ABC-Schutzdienst (ABCSD)

  Vollzug der Gesetzgebung über die Schadenwehr

1.  Abteilung Gewässerschutz

  Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz in den Bereichen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Tankanlagen sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen

  Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz in den Bereichen Abfall, Sonderabfall und Altlasten sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen

  Führung verschiedener Kataster wie Grundwasser-, Wasserversorgungs-, Tank- und Schadenkataster, Kataster der belasteten Standorte sowie verschiedener Verzeichnisse wie das Abfallverzeichnis

  Vollzug der Gesetzgebung über die Trinkwasserversorgung in Notlagen

2.  Abteilung Immissionsschutz

  Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz in den Bereichen Luftreinhaltung, Klimaschutz, Lärmschutz, Erschütterungen, nicht ionisierende elektromagnetische Strahlen, Schall und Laserstrahlen, Lichtschutz, Bodenschutz, Neobiota und Störfallvorsorge sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen

  Führung verschiedener Kataster wie Risikokataster, Kataster der belasteten Standorte und Emissionskataster sowie verschiedener Verzeichnisse wie das Sonderabfallverzeichnis

  Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung [29] zusammen mit der Kantonspolizei

  Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung im Bereich Radon

  Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

  Vollzug der Gesetzgebung über die Gentechnik im ausserhumanen Bereich

Artikel 32      Justizdirektion (JD)

Der Justizdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

   Dienstaufsicht über die Gerichtsverwaltung, die Staats- und Jugendanwaltschaft, die Verhörrichterinnen oder Verhörrichter und die beauftragte Person für Datenschutz

   administrative Verbindungsstelle zur Lisag

   administrative Verbindungsstelle zur Gerichts- und Justizverwaltung (Gerichtskanzlei, Konkursamt, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Verhörrichter)

   administrative Betreuung der Vermessungsaufsicht

   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Justiz

1.  Abteilung Strafvollzug und Bewährungshilfe

   Strafvollzug bei Erwachsenen

   Kostenregelung im Straf- und Massnahmenvollzug

   Betrieb des Straf- und Untersuchungsgefängnisses

   administrative Betreuung der Bewährungshilfe

   kantonale Koordinationsstelle nach der Verordnung über das Strafregister [30]

2.  Abteilung Justiz und Handelsregister

   Erteilung der Bewilligungen im Abstimmungswesen

   Gebührenerlass, -stundung und -abschreibung im Bereich der Justiz

   Führung des Handelsregisters

   Notariat

   Behandlung von Entschädigungs- und Genugtuungsgesuchen nach der Gesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten

   Verbindung zur Fachstelle des Bunds für Rassismusbekämpfung

   Führung des Registers über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften nach kantonalem Recht

3.  Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand (Zivilstandsamt Uri)

   Bearbeitung der Adoptions- und Namensänderungsgesuche

   Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche

   Stiftungsaufsicht (ohne Personalfürsorgestiftungen)

   Bewilligungen zur Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft an Ausländer

   Beurkundung des Personenstands

   Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung und der Eintragung der Partnerschaft

   Führung des informatisierten Zivilstandsregisters

   Bearbeitung der im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse

   Vollzug der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge (kantonale BVG-Aufsichtsbehörde) im Rahmen des Konkordats über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht [31]

c)  Amt für das Grundbuch

   Führung des Grundbuchs

   Führung des Schiffsregisters

d)  Beschwerdedienst

   Bearbeitung von Beschwerden zuhanden der Direktion bzw. des Regierungsrats

   Ausarbeitung von Vernehmlassungen des Regierungsrats im Bereich der Verwaltungsrechtspflege

e)  Amt für Raumentwicklung [32]

1.  Abteilung Raumplanung

  Richtplanung

  kantonale Fachstelle für Nutzungs- und Sondernutzungspläne

  kantonale Fachstelle für Bauten ausserhalb der Bauzone

  kantonale Koordinationsstelle für Baueingaben

  Aufsicht über das Gemeindebauwesen

  Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich der Raumplanung

  Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Bereich der Raumplanung

  Vollzug der Fuss- und Wanderweggesetzgebung

  kantonale Koordinationsstelle für Bikefragen

2.  Abteilung Natur- und Heimatschutz

  kantonale Fachstelle für den Naturschutz, Heimatschutz und die Denkmalpflege

  Vorbereitung der geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen

  Vorbereitung von Vereinbarungen über die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzobjekten und Ausgleichsflächen von nationaler und regionaler Bedeutung

  Beratung der Gemeinden im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes

  Nachführung des kantonalen Schutzinventars und des Verzeichnisses der Schutzmassnahmen

  Beurteilung von Baugesuchen hinsichtlich Natur- und Heimatschutz, Denkmalpflege und Ortsbildschutz

  Beurteilung von kommunalen Nutzungs- und Sondernutzungsplänen hinsichtlich Natur- und Heimatschutz, Denkmalpflege und Ortsbildschutz

  Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Kulturgüterschutz

  Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand von Natur und Landschaft

  Sekretariat der Natur- und Heimatschutzkommission

  Sekretariat der Reussdeltakommission

Artikel 33      Sicherheitsdirektion (SID)

Der Sicherheitsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

   Sekretariat der Kommissionen der Sicherheitsdirektion

   Vollzug der Gesetzgebung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele

   Vollzug der Gesetzgebung über Geldspielautomaten und Spiellokale

   Vollzug der Gesetzgebung über das Skilehrer- und Bergführerwesen – Vollzug der Gesetzgebung über das alpine Rettungswesen

   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Kantonspolizei [33]

1.  Abteilung Kommandodienste

   allgemeine Stabsdienste für das Polizeikommando

   Bearbeiten des Personal-, Organisations-, Ausbildungs- und Informationswesens

   allgemeine Sekretariatsdienste für die Kantonspolizei

   Vollzug der Gesetzgebung über Waffenhandel und Sprengstoff

   Durchführen der Geschwindigkeitsüberwachung

   Bearbeitung der Bussenverfügungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts

   Führen des Ordnungsbussenbüros

  Materialdienst

2.  Abteilung Kriminalpolizei

   Verhütung und Verfolgung von Straftaten

  Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben

  Mitwirkung bei der Strafrechtspflege

   zentrale Stelle für die Meldung für die Löschung von DNA-Profilen

   Massnahmen nach der Gesetzgebung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

   Wahrnehmung von sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei

3.  Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei

  Regelung, Überwachung und Kontrolle des Strassen- und Schiffsverkehrs

  Massnahmen zur Verhütung von Verkehrsunfällen, insbesondere Verkehrserziehung

  Bearbeitung von Verkehrsunfällen

   Verhütung und Verfolgung von Verkehrsunfällen

   Mitwirkung bei der Strafrechtspflege

   Wahrnehmung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben

  Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kriminalpolizei

   Meldestelle für die Anzeige verloren gegangener Tiere (Art. 720a ZGB)

  Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Katastrophen

4.  Abteilung Schwerverkehrszentrum [34]

  Erfüllen der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den Betrieb des Schwerverkehrszentrums

  Steuern und Führen des Schwerverkehrs auf dem Areal SVZ inklusive Zufahrt ab Autobahn und Kantonsstrasse

  Bewirtschaften der Verkehrs- und Parkflächen im SVZ

  Betreiben des vorgelagerten Warteraums für das Tropfenzählersystem

  Erfüllen von weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit Schwerverkehrskontrollen

c)  Amt für Strassen- und Schiffsverkehr

1. Abteilung Massnahmen und Bewilligungen [35]

  Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr

  Vollzug der Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register [36]

  Vollzug der Ausführungsbestimmungen zur Gesetzgebung über die Luftfahrt

  Erteilen von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und     -transporte

  Erteilen von Bewilligungen für die Durchfahrt durch den Gotthardtunnel mit gefährlichen Gütern

  Verfügung von Administrativmassnahmen bei Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführern sowie Schiffsführerinnen und Schiffsführern

  Erteilen von Bewilligungen für Luftfahrzeuge im Einzelfall oder auf unbestimmte Zeit für Luftfahrzeuge mit motorischem Antrieb

  Erteilen von Bewilligungen für Aussenlandungen im Gebirge zu Ausbildungs- und Überwachungszwecken sowie für die Personenbeförderung zu touristischen Zwecken auf bezeichneten Landeplätzen

  Erteilen von Bewilligungen für öffentliche Flugveranstaltungen, das Steigenlassen von Fesselballonen sowie für die Verwendung von Luftfahrzeugen zu Reklame- und Propagandazwecken

2. Abteilung Verkehrszulassung

  Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr

  Vollzug der Gesetzgebung über die Strassenverkehrssteuer

  Vollzug der Verkehrsversicherungsverordnung [37]

  Vollzug der Verkehrsregelnverordnung [38]

  Vollzug der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr [39]

  Vollzug der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe [40]

  Immatrikulation von Fahrzeugen

  Erteilen von Lernfahr- und Führerausweisen

  Disposition von Führer-, Fahrzeug-, Schiffsführer- und Schiffsprüfungen

  Führen der zentralen Fahrzeug- und Halterdatei

  Veranlagung und Inkasso von Verkehrssteuern, Schwerverkehrsabgaben und Gebühren

  Veranlagung und Inkasso von Schiffssteuern und -gebühren

  Ausgabe, Verkauf und Rücknahme von Kontrollschildern

  System- und Anwenderbetreuung im Amt für Strassen- und Schiffsverkehr

3. Abteilung Technik und Schifffahrt

  Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr

  Vollzug der Gesetzgebung über die Binnenschifffahrt

  Vollzug der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [41]

  Vollzug der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger [42]

  Durchführung von Fahrzeugprüfungen

  Abnahme von theoretischen und praktischen Fahrzeugführer- und Schiffsführerprüfungen

  Immatrikulation von Wasserfahrzeugen

  Erteilen von Schiffsausweisen

  Bewilligung von Schiffsstandplätzen

  Bewilligung nautischer Veranstaltungen

  Erstellen von Expertisen

4. Abteilung Eichstätte

  Vollzug der Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen [43]

  Vollzug der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen [44]

  Eichung (amtliche Prüfung und Stempelung) im zuständigen Eichkreis (Messmittel in Handel und Verkehr sowie Abgasmessgeräte)

  Nachschau über die Verwendung der Messmittel

  statistische Kontrollen von Fertigpackungen beim Inverkehrbringer

  Marktüberwachung von Fertigpackungen, Schankgefässen und Massbehältnissen

5. Abteilung Arbeits- und Ruhezeitkontrolle

  Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen [45]

  Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen [46]

  Durchführung von Betriebskontrollen bei Betrieben, die der Gesetzgebung über die Arbeits- und Ruhezeitkontrolle unterstehen

  Durchführung von Strassenkontrollen bei den berufsmässigen Führerinnen und Führern von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen über die Einhaltung der Vorschriften

d)  Amt für Bevölkerungsschutz und Militär [47]

  Führen des kantonalen Führungsstabs

  Übernahme der Gesamteinsatzleitung im Ereignisfall

  Anordnung von Sofortmassnahmen bei Dringlichkeit

  Unterbreiten von Anträgen an den Regierungsrat zum Entscheid

  Berichterstattung an den Regierungsrat

1.  Abteilung Zivilschutz

  Vollzug der Gesetzgebung über den Zivilschutz

  Führen der Zivilschutzorganisation Uri

  Führen der Zivilschutzstelle Uri

  Verwaltung, Betrieb und Unterhalt des Zivilschutz-Ausbildungszentrums Erstfeld

  Beratung in Zivilschutzbelangen

  Verwaltung, Lagerung, Unterhalt und Instandstellung der historischen kantonalen Kostüme, Flaggen und Fahnen sowie des kantonalen Jugend- und Sportmaterials

2.  Abteilung Brandschutz und Schutzbauten [48]

   Vollzug der Gesetzgebung über den Brandschutz

   Beratung im vorsorglichen Brandschutz

   Vollzug der Gesetzgebung über die öffentlichen und privaten Schutzbauten

3.  Abteilung Feuerwehrinspektorat [49]

   Vollzug der Gesetzgebung über den kantonalen Feuerlöschfonds

   Inspizieren der Feuerwehren sowie deren Aus- und Weiterbildung

   Koordination und Überwachung der Ausrüstung der Stützpunkt- und Gemeindefeuerwehren

   Beratung und Unterstützung der Feuerschutzorgane in der Ausbildung

   Beratung in Feuerwehrbelangen

4.  Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz

   Vollzug der Gesetzgebung über die Rekrutierung

   Vollzug der Gesetzgebung über die Armee und die Militärverwaltung

   Vollzug der Gesetzgebung über das Militärstrafwesen

   Vollzug der Gesetzgebung über die Wehrpflichtersatzabgabe

  Auskunfts- und Kontaktstelle für alle Wehrpflichtigen im Kanton Uri

5.  Abteilung Notorganisation

  Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen sowie für den Fall bewaffneter Konflikte

   Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung

   Überprüfen der Vorbereitungen in den Führungs- und Fachbereichen des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe

  Vorbereitung, Koordination und Durchführung der Ausbildung des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Verbund

   Beratung in Belangen der Notorganisation

e)  Amt für Forst und Jagd

1.  Abteilung Forst

  Vollzug der Gesetzgebung über den Wald

  Erarbeitung und Umsetzung der forstlichen Planung

  Vorbereitung und Verwirklichung von forstlichen Projekten

  Beratung der Forstbetriebe der Gemeinden

  Verwaltung des Kantonswalds

  Leitung des kantonalen Forstbetriebs

2.  Abteilung Jagd

  Vollzug der Gesetzgebung über die Jagd

  Jagdplanung und -aufsicht

  Wild- und Vogelschutz

  Wildschadenverhütung und -vergütung

3.  Abteilung Naturgefahren

  Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor Naturereignissen

  Vorbereitung und Verwirklichung von Verbauungsprojekten und deren Aufforstungen

  Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren sowie Führung des Ereigniskatasters

  Durchführung von Gletschermessungen

Artikel 34      Volkswirtschaftsdirektion (VD)

Der Volkswirtschaftsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:

a)  Direktionssekretariat

  Behandlung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des Tourismus

  Vollzug der Gesetzgebung über die Investitionshilfe und die Hotel- und Kurortförderung in Berggebieten

  kantonale Fachstelle gemäss Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete [50]

  NEAT-Koordinationsstelle

  Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

b)  Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr

1.  Abteilung wirtschaftliche Entwicklung

   Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik

  Vollzug des Wirtschaftsförderungsgesetzes [51]

   Vollzug der Gesetzgebung zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

  Vollzug der Gesetzgebung über steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven

  Vollzug der Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

  kantonale Fachstelle für die Neue Regionalpolitik (NRP) [52]

2.  Abteilung Heimarbeit

  Vollzug der Gesetzgebung über die Heimarbeit und Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesem Bereich

  Förderung der Heimarbeit mit Berücksichtigung der Randregionen

3.  Abteilung Mietrecht

  Vollzug der gesetzlichen Aufgaben nach dem Reglement zum Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht [53]

  Beratungsstelle für Mieter und Vermieter in allen Mietrechtsfragen

  Sekretariat der kantonalen Schlichtungsbehörde

4.  Abteilung öffentlicher Verkehr

  Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs

  Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

5.  Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung

  Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung, soweit nicht eine andere Verwaltungsstelle ausdrücklich damit beauftragt ist

c)  Amt für Arbeit und Migration

  Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung

  Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih

  Vollzug der Gesetzgebung über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen

  Teilvollzug der Gesetzgebung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

  Auskunftsstelle für arbeitsrechtliche Fragen

  Koordinationsstelle für interinstitutionelle Zusammenarbeit

1.  Abteilung Industrie und Gewerbe

  Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

  Melden von Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung bei Betrieben, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind

  Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung im Bereich der Lagerung von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen

  Vollzug der Gesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes

  Teilvollzug der Chemiegesetzgebung

  Vollzug der Gesetzgebung über das Gastwirtschaftswesen

  Vollzug der Gesetzgebung über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe – Vollzug der Gesetzgebung über das Campingwesen

  Teilvollzug der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb (Preisbekanntgabe)

  Vollzug der Gesetzgebung über das Gewerbe der Reisenden

2.  Abteilung Migration

  Auskunftsstelle für Ausländerfragen

  Vollzug der Gesetzgebung über Ausländerinnen und Ausländer

  Teilvollzug der Gesetzgebung über das Asylwesen

  Vollzug der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs [54]

3.  Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung

  Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Stellensuchende

  regionale Arbeitsvermittlungsstelle gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz [55]

  Vermittlungsstelle von arbeitsmarktlichen Massnahmen

4.  Abteilung Arbeitslosenkasse

  Beratungsstelle für alle Entschädigungsarten der Arbeitslosenversicherung

  öffentliche Arbeitslosenkasse und Zahlstelle für die Arbeitslosen-, Kurzarbeits- und Schlechtwetter- sowie Insolvenzentschädigung

d)  Amt für Landwirtschaft

1.  Abteilung Landwirtschaft

  Bearbeitung allgemeiner Agrarfragen

  Agrardatenerfassung und -verwaltung gemäss Verordnung über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten [56]

  Vollzug der allgemeinen Direktzahlungen, Sömmerungsbeiträge sowie Beiträge an den ökologischen Ausgleich und den landwirtschaftlichen Naturschutz (ohne ökologischen Leistungsausweis)

  Vollzug der Gesetzgebung über die Landwirtschaft im Allgemeinen sowie über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht

  Vollzug der Massnahmen auf dem Gebiet der Viehwirtschaft

  Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion

  Zentralstelle für den freiwilligen Landdienst

  administrative Verbindungsstelle zum Veterinäramt der Urkantone

2.  Abteilung Betriebsberatung

  Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe

  Beratung im Bereich der bäuerlichen Hauswirtschaft

  landwirtschaftliche Kurse und Weiterbildung

  Vollzug des ökologischen Leistungsnachweises, der ökologischen Direktzahlungen (ohne ökologischer Ausgleich), des Biolandbaus sowie der Öko-Qualitätsverordnung [57]

  kantonale Zentralstelle für Pflanzenschutz

3.  Abteilung Meliorationen

  Vollzug der Gesetzgebung über Strukturverbesserungen und Betriebshilfe in der Landwirtschaft

  Vorbereitung und Verwirklichung von Strukturverbesserungsprojekten

  Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren im Alp- und Weidegebiet

  Vollzug der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet

  Vollzug der Gesetzgebung über die Luftseilbahn- und Skiliftkontrolle sowie über die Flughindernisse

  Vollzug der Gesetzgebung über die Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden

  Vollzug der Gesetzgebung über den sozialen Wohnungsbau und die Eigentumsförderung

4. Kapitel:      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 35      Aufhebung bisherigen Rechts

Das Reglement vom 28. Februar 1983 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement) [58] wird aufgehoben.

Artikel 36      Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. September 2007 in Kraft.

Im Namen des Regierungsrats

Der Landammann: Dr. Markus Stadler
Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber



[1] AB vom 14. September 2007

[3] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[4] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[6] Eingefügt durch RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008
(AB vom 30. November 2007).

[7] Eingefügt durch RRB vom 19. August 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 24. Oktober 2008).

[8] Eingefügt durch RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008
(AB vom 30. November 2007).

[10] Eingefügt durch RRB vom 19. Februar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 29. Februar 2008).

[12] Fassung gemäss RRB vom 8. Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).

[13] Fassung gemäss RRB vom 19. Februar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009 (AB vom 29. Februar 2008).

[14] Fassung gemäss RRB vom 18. August 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. September 2009 (AB vom 28. August 2009).

[16] Fassung gemäss RRB vom 18. August 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. September 2009 (AB vom 28. August 2009).

[19] Fassung gemäss RRB vom 8. Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).

[20] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[21] Fassung gemäss RRB vom 11. Dezember 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 21. Dezember 2007).

[22] Fassung gemäss RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 30. November 2007).

[23] Eingefügt durch RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 30. November 2007).

[24] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[27] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[32] Fassung gemäss RRB vom 8. Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).

[33] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[34] Eingefügt durch RRB vom 19. August 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 24. Oktober 2008).

[35] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[47] Fassung gemäss RRB vom 11. Dezember 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 21. Dezember 2007).

[48] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[49] Fassung gemäss RRB vom 20. April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).

[52] Eingefügt durch RRB vom 2. Dezember 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 12. Dezember 2008).