2.3322
REGLEMENT
über die Organisation der Regierungs- und der
Verwaltungstätigkeit
(Organisationsreglement, ORR)
(vom 29. August 2007 [1] ; Stand am 1. Mai 2010)
Der Regierungsrat des Kantons Uri,
gestützt auf Artikel 3, 4, 10, 11, 38, 43, 49 und 85 der Verordnung vom 9. November 1982 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) [2] ,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
1 Die Zuständigkeiten des Regierungsrats, der Direktionen, Ämter und Abteilungen ergeben sich aus den besonderen Vorschriften des Bunds und des Kantons.
2 Erklärt die Gesetzgebung eine Direktion, ein Amt oder eine Abteilung als zuständig, ohne die Stelle näher zu bezeichnen, bestimmt sich die zuständige Direktion, das zuständige Amt oder die zuständige Abteilung nach der Gliederung der Kantonsverwaltung und der Aufgabenzuteilung dieses Reglements.
3 Vorbehalten bleiben die besonderen Beschlüsse des Regierungsrats nach der Organisationsverordnung und diesem Reglement.
2. Abschnitt: Besondere Beschlüsse
Artikel 2
Sachkompetenzen
a) Grundsatz
Soweit die Direktionen, Ämter und Abteilungen nach Artikel 6 ff. zuständig sind, über Zahlungskredite zu verfügen, sind sie auch zuständig, im Verkehr nach aussen rechtsverbindlich zu handeln. Unter diesen Voraussetzungen sind sie namentlich auch zuständig, ein allfälliges Beitragsverfahren durchzuführen und die entsprechenden Teil- und Schlussabrechnungen zu genehmigen.
Artikel 3 b) im Bereich der Baudirektion
Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
a) die Direktion:
– zur Unterzeichnung und Genehmigung von Verträgen über Grundstückserwerb und Grundstückveräusserung, wenn die Grundstückfläche 250 m2 nicht übersteigt, sowie von Verträgen über Liegenschaftsverwaltung und Dienstbarkeiten [3]
– zur Unterzeichnung von Verträgen über Grundstückserwerb und Grundstückveräusserung, wenn die Grundstückfläche 250 m2 nicht übersteigt, sowie von Verträgen über Materiallieferungen und Bauarbeiten, die vom Regierungsrat genehmigt sind [4]
– zur Bewilligung der wiederkehrenden Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die jeweilige Bezugsmenge 500 m3 im Jahr nicht übersteigt
– zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 5 000 m3 nicht übersteigt
– zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung eines öffentlichen Kantonsgewässers oder eines öffentlichen Grundwassers nach Artikel 40 des Gewässernutzungsgesetzes [5] , wenn die betroffene Menge 100 Liter in der Sekunde nicht übersteigt
– zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung der Erdwärme, wenn die entnommene Wärmeleistung 1 000 Kilowatt nicht übersteigt
– zur Erteilung von Sondernutzungskonzessionen an öffentlichen Gewässern, wenn die beanspruchte Fläche 500 m2 nicht übersteigt
b) das Amt für Tiefbau:
– zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
– zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 2 000 m3 nicht übersteigt
c) das Amt für Hochbau:
– zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten, Ausführungsarbeiten, Bauleitungen und Vermietungen und Einmietungen im Hochbau sowie zur Unterzeichnung landwirtschaftlicher Pachtverträge, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
d) das Amt für Betrieb Nationalstrassen: [6]
– zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
Artikel 4 c) im Bereich der Finanzdirektion
Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
a) die Direktion:
– zur Unterzeichnung sämtlicher Darlehensverträge, die der Kanton mit Dritten abschliesst
– zur Unterzeichnung der vom Regierungsrat genehmigten Steuererleichterungen
Artikel 5 d) im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
a) das Amt für Umweltschutz:
– zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Dienst des Umweltschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind
Artikel 5a [7] e) im Bereich der Sicherheitsdirektion
Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
a) das Amt für Kantonspolizei:
– zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrszentrum (SVZ), die vom Regierungsrat oder von der Sicherheitsdirektion genehmigt sind
Artikel 6
Finanzkompetenzen
a) Grundsatz
1 Grundsätzlich verfügt der Regierungsrat über die Zahlungskredite.
2 Ergeben sich aus dem Voranschlag, durch besondere Vorschriften oder durch besonderen Beschluss zweifelsfrei sowohl der Verwendungszweck als auch die Höhe und die Empfängerin oder der Empfänger eines Kredits, kann die Direktion darüber selbstständig verfügen.
3 Im Rahmen des verabschiedeten Detailvoranschlags kann die Direktion auch über andere Kredite verfügen, die für ihren Aufgabenbereich bestimmt sind, wenn die einzelne Ausgabe:
a) nicht mehr als 100 000 Franken beträgt;
b) regelmässig wiederkehrt, ohne der Direktion einen grossen Ermessensspielraum zu eröffnen, wie Druck- und Bürokosten sowie die Beschaffung von Heizöl, oder
c) für die Beschaffung von Waren zum Wiederverkauf aufgewendet wird.
4 Sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 oder 3 erfüllt, kann auch das Amt über Kredite für seinen Aufgabenbereich verfügen, sofern die zuständige Direktionsvorsteherin oder der zuständige Direktionsvorsteher dem allgemein oder im Einzelfall zustimmt.
Artikel 7 b) im Bereich des Regierungsrats
Über Artikel 6 hinaus ist der Regierungsrat im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
– jedes Mitglied des Regierungsrats für Repräsentationsausgaben bis zu 1 500 Franken im Einzelfall
Artikel 8 c) im Bereich der Baudirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Energie oder Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für den Bau von Gemeindestrassen und für den Gewässerunterhalt, jedoch höchstens 150 000 Franken im Einzelfall
b) das Amt für Tiefbau:
– zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Tiefbau zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für den Bau von Gemeindestrassen und für den Gewässerunterhalt, jedoch höchstens 75 000 Franken im Einzelfall
c) das Amt für Hochbau:
– zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Bauarbeiten oder Liegenschaftsverwaltungen im Hochbau zusammenhängt
d) das Amt Betrieb Nationalstrassen: [8]
– zu Ausgaben und Vergaben gemäss einem besonderen vom Regierungsrat zu erlassenden Reglement
Artikel 9 d) im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen nach Artikel 19 Absatz 2 des Reglements über die Förderung des Sports [9] .
Artikel 10 e) im Bereich der Finanzdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Vergabe von Hardware- oder Software-Lieferungen und damit verbundenen Aufträgen zusammenhängt
Artikel 11 f) im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 100 000 Franken im Einzelfall
b) das Amt für Umweltschutz:
– zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 50 000 Franken im Einzelfall
Übergangsbestimmung zu Artikel 11 [10]
1 Für das Projekt «Seeschüttung Etappen 5 bis 7» sind zuständig, im Rahmen des Voranschlages folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:
– die Direktion zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
– die Projektleitung zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
2 Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung des Projektes genehmigt hat.
Artikel 12 g) im Bereich der Justizdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zur Zusicherung und Auszahlung von Kantonsbeiträgen an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Orts- und Zonenplanungen, jedoch höchstens 100 000 Franken im Einzelfall
– zu Ausgaben von 50 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Planung im Dienst der Raumplanung oder des Natur- und Landschaftsschutzes zusammenhängt
– zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz [11] bis zu einem Betrag von 50 000 Franken
b) Amt für Raumentwicklung [12] :
– zur Zusicherung und Auszahlung der Kantonsbeiträge an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Orts- und Zonenplanungen, jedoch höchstens 50 000 Franken im Einzelfall
– zu Ausgaben von 30 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Planung im Dienst der Raumplanung oder des Natur- und Landschaftsschutzes zusammenhängt
c) die Verhörrichterin oder der Verhörrichter:
– für Ausgaben im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen
Übergangsbestimmung zu Artikel 12 [13]
1 Für das Projekt «Inselgruppen Reussdelta» und die Nachhaltigkeitskontrolle dazu sind der Bauausschuss der Reussdeltakommission bzw. die Projektleitung zuständig, im Rahmen des Voranschlages folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:
– der Bauausschuss zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
– die Projektleitung zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
2 Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung des Projektes genehmigt hat.
Artikel 13 h) im Bereich der Sicherheitsdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion: [14]
– zu Ausgaben von 50 000 Franken pro Einzelgeschäft für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen
– zu Ausgaben von 150 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung [15] , soweit der Beitrag im Einzelfall 150 000 Franken nicht übersteigt
b) das Amt für Forst und Jagd: [16]
– zu Ausgaben von 75 000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt
– zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung [17] , soweit der Beitrag im Einzelfall 75 000 Franken nicht übersteigt
Artikel 14 i) im Bereich der Volkswirtschaftsdirektion
Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Voranschlags zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
a) die Direktion:
– zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soweit der Beitrag im Einzelfall 75 000 Franken nicht übersteigt
1 Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und untersteht administrativ der Finanzdirektion.
2 Sie erfüllt die Aufgaben, die ihr Artikel 48 der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri [18] überträgt. Namentlich besorgt sie:
a) die Finanzaufsicht über die Direktionen mit allen Verwaltungsstellen;
b) die Finanzaufsicht über die staatlichen Anstalten und Betriebe mit eigener Rechnungsführung;
c) die formelle Finanzaufsicht über die Gemeinden.
1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Hierarchische Gliederung
1 Ein Amt untersteht unmittelbar der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher. Eine Abteilung ist hierarchisch einem Amt oder dem Direktionssekretariat untergeordnet.
2 Für administrative Belange kann ein Amt auch dem Direktionssekretariat unterstellt werden.
Artikel 17 Direktionsinterne Gliederung
1 Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher bestimmt die innere Organisation der zugeteilten Ämter und Abteilungen. Diese können insbesondere in kleinere Verwaltungseinheiten gegliedert werden.
2 Die direktionsinterne Gliederung der Ämter und Abteilungen entfaltet keine Rechtswirkung nach aussen.
Das Landammannamt ist wie folgt gegliedert:
a) Standeskanzlei
1. Abteilung Stabsstelle
2. Abteilung Administration
b) Rechtsdienst
Die Baudirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Tiefbau
1. Abteilung Strassen
2. Abteilung Betrieb
3. Abteilung Wasserbau
c) Amt für Energie
d) Amt für Hochbau
e) Amt für Betrieb Nationalstrassen
1. Abteilung Management Service
2. Abteilung Elektrotechnik
3. Abteilung Betrieb
4. Abteilung Infrastruktur und Baudienste
Artikel 20 Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)
Die Bildungs- und Kulturdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Volksschulen
c) Amt für Berufsbildung und Mittelschulen
d) Amt für Beratungsdienste
1. Abteilung Schulpsychologischer Dienst
2. Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
e) Amt für Kultur und Sport
1. Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit
2. Abteilung Sport
f) Amt für Staatsarchiv
Artikel 21 Finanzdirektion (FD)
Die Finanzdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Finanzen
1. Abteilung Kantonshaushalt
2. Abteilung Inkasso
c) Amt für Personal
1. Abteilung Personal
2. Abteilung Löhne
d) Amt für Informatik
e) Amt für Steuern
1. Abteilung natürliche Personen
2. Abteilung juristische Personen und Sondersteuern
3. Abteilung allgemeine Dienste
4. Abteilung Grundstückschätzungen
f) Pensionskasse Uri
Artikel 22 Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD)
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Gesundheit
c) Amt für Soziales
d) Amt für Umweltschutz
1. Abteilung Gewässerschutz
2. Abteilung Immissionsschutz
Artikel 23 Justizdirektion (JD)
Die Justizdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Justiz
1. Abteilung Strafvollzug und Bewährungshilfe
2. Abteilung Justiz und Handelsregister
3. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
c) Amt für das Grundbuch
d) Beschwerdedienst
e) Amt für Raumentwicklung [19]
1. Abteilung Raumplanung
2. Abteilung Natur- und Heimatschutz
Artikel 24 Sicherheitsdirektion (SID)
Die Sicherheitsdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Kantonspolizei [20]
1. Abteilung Kommandodienste
2. Abteilung Kriminalpolizei
3. Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei
4. Abteilung Schwerverkehrszentrum
c) Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
1. Abteilung Massnahmen und Bewilligungen
2. Abteilung Verkehrszulassung
3. Abteilung Technik und Schifffahrt
4. Abteilung Eichstätte
5. Abteilung Arbeits- und Ruhezeitkontrolle
d) Amt für Bevölkerungsschutz und Militär [21]
1. Abteilung Zivilschutz
2. Abteilung Brandschutz und Schutzbauten
3. Abteilung Feuerwehrinspektorat
4. Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
5. Abteilung Notorganisation
e) Amt für Forst und Jagd
1. Abteilung Forst
2. Abteilung Jagd
3. Abteilung Naturgefahren
Artikel 25 Volkswirtschaftsdirektion (VD)
Die Volkswirtschaftsdirektion ist wie folgt gegliedert:
a) Direktionssekretariat
b) Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr
1. Abteilung wirtschaftliche Entwicklung
2. Abteilung Heimarbeit
3. Abteilung Mietrecht
4. Abteilung öffentlicher Verkehr
5. Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung
c) Amt für Arbeit und Migration
1. Abteilung Industrie und Gewerbe
2. Abteilung Migration
3. Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung
4. Abteilung Arbeitslosenkasse
d) Amt für Landwirtschaft
1. Abteilung Landwirtschaft
2. Abteilung Betriebsberatung
3. Abteilung Meliorationen
1. Abschnitt:
Vorsteherinnen und Vorsteher der
Direktionen,
Ämter und Abteilungen
Neben den besonderen Aufgaben nach Artikel 27 ff. erfüllen die Vorsteherinnen und Vorsteher eines Direktionssekretariats, eines Amts oder einer Abteilung folgende allgemeine Aufgaben:
a) das Direktionssekretariat:
– unterstützt die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeit der Direktion sowie bei den Entscheidungen, die der Direktion zustehen
– sorgt dafür, dass die Planung und die Tätigkeit der Direktion mit jenen der anderen Direktionen und des Regierungsrats koordiniert werden
– nimmt Aufsichtsfunktionen nach den Anordnungen der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers wahr
– bearbeitet allgemeine Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben der Direktion
– besorgt das Personal- und Rechnungswesen der Direktion
– ist die Informationsstelle der Direktion
– sorgt für den Datenschutz innerhalb der Direktion
b) Die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung ist gegenüber der oder dem Vorgesetzten für die Führung der zugewiesenen Ämter und Abteilungen sowie für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Insbesondere ist die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs verantwortlich für:
– die rechtmässige, leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Amts oder der Abteilung
– die Planung und Organisation des Amts oder der Abteilung
– die amts- oder abteilungsinterne Information
– die fachtechnische Information nach aussen
Dem Landammannamt sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Standeskanzlei
1. Abteilung Stabsstelle
– Stabsstelle des Landrats, Regierungsrats und Landammannamts
– Koordination zwischen Landrat, Regierungsrat und Kantonsverwaltung
– Informations- und Dokumentationsdienst
– allgemeine Medienfragen
– Koordinationsstelle für das «Leitbild Wirtschaft und Raumordnung Uri (LWRU)»
– rechtssatzmässige Umsetzung allgemeiner Organisationsfragen der Kantonsverwaltung und des Regierungsrats
– Anlauf- und Koordinationsstelle für äussere Angelegenheiten (KdK, ZRK, RKGK, Europafragen)
– Organisation von Anlässen des Regierungsrats und Landrats
– Weibeldienst
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
2. Abteilung Administration
– Reisepässe, Fisch- und Jagdpatente
– Wahlen und Abstimmungen
– Drucksachenverwaltung (Amtsblatt, Staatskalender, Rechtsbuch und übrige Drucksachen der Standeskanzlei)
– Verwaltung des Lotteriefonds
b) Rechtsdienst
– Betreuung und Koordination der kantonalen Gesetzgebung
– Rechtsberatung des Landrats, des Regierungsrats, der Kantonsverwaltung und, soweit es die Hauptaufgaben erlauben, der Gemeinden
– Redaktion des Rechtsbuchs
– Stelle für die Einsichtnahme in die Amtliche und Systematische Sammlung des Bundesrechts
Der Baudirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Kauf und Verkauf von Liegenschaften
– Regelungen von Rechten und Lasten auf Kantonseigentum
– Betreuung des Archivs
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Tiefbau [22]
1. Abteilung Strassen
– Bewirtschaftung, Infrastruktur und Verkehr
– Strassenbau
– Strassenunterhalt
– Strassensicherheit
– Elektromechanik
– Verkehr
– Lärmschutz
– Geomatik
2. Abteilung Betrieb
– Betrieb der Kantonsstrassen
– betriebliche Instandhaltung der Kantonsstrassen
– Betriebssicherheit der Kantonsstrassen
– Unterhalt Werkhof
3. Abteilung Wasserbau
– Bewirtschaftung und Infrastruktur der Gewässer
– Koordination des Hochwasserschutzes
– Wasserbau
– Gewässerunterhalt
– Vollzug der Gesetzgebung über den Wasserbau
– kantonale Fachstelle für Wasserwirtschaft (ohne Nutzung der Wasserkraft)
c) Amt für Energie
– kantonale Fachstelle für Energiewirtschaft, Nutzung der Wasserkraft sowie der Wärme aus Grundwasser und Untergrund
– Führung des Katasters der Wasserkraftanlagen und Wärmepumpen
– Vorbereitung und Koordination des Konzessionsverfahrens zur Nutzung von Kantonsgewässern, Grundwasser und Erdwärme
– kantonale Energiefachstelle, Sachbearbeitung und Beratung in Bezug auf Erzeugung, Umwandlung und sparsamen Einsatz von Energie für Kanton, Gemeinden und Private
– Aufsicht über den Vollzug von Erlassen im Bereich der Energie
d) Amt für Hochbau
– Projektierung und Projektleitung bei Neu-, Um- und Anbauten, Ausbau und Unterhalt kantonaler Liegenschaften und Gebäude
– Verwaltung kantonaler Liegenschaften und Mietobjekte
– Verpachtung kantonaler landwirtschaftlicher Grundstücke
– Bearbeitung der Gebäudeversicherung
– Fachstelle für die Unterbringung der Kantonsverwaltung
– Zentralstelle für Büromobiliar der Kantonsverwaltung
e) Amt für Betrieb Nationalstrassen [23]
– Erfüllung der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den betrieblichen Unterhalt, den projektfreien baulichen Unterhalt auf den Nationalstrassen und ihren Bestandteilen und den Objekten nach Unterhalts- und Betriebsperimeter der Gebietseinheit XI.
Artikel 29 [24] Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)
Der Bildungs- und Kulturdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Bildungsplanung, Koordination und Statistik
– Höhere Schulen (höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)
– Vollzug der Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule
– Vollzug der Gesetzgebung über die Stipendien und die Beratung in Stipendienfragen
– Sekretariat des Erziehungsrats
– Verhältnis zwischen Kirche und Staat
– Abrechnung mit Gemeinden, Kantonen und Bundesstellen
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Volksschulen
– Administration im Volksschulbereich
– Beaufsichtigung, Beratung und Betreuung der Volksschule
– Weiterbildung der Lehrpersonen
– Schuldienste, Förderungsmassnahmen und Sonderschulung
– Schulkoordination und -entwicklung
– Durchführung der externen Evaluation
– Ansprechstelle für Integrationsfragen
c) Amt für Berufsbildung und Mittelschulen
– Vollzug der Gesetzgebung über die Berufsbildung und die Mittelschule
– Kontakte zur Kantonalen Mittelschule Uri
– Beziehungen zu den ausserkantonalen Schulen der Sekundarstufe II und Betreuung der entsprechenden Schulabkommen
– Weiterbildung
d) Amt für Beratungsdienste
1. Abteilung Schulpsychologischer Dienst
– allgemeine Beratung bei erzieherischen und schulischen Problemen
– individuelle Abklärungen, Beratungen und Behandlungen
– kantonale Fachstelle für Kindesschutz
2. Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
– allgemeine Information und Aufklärung über Berufe, Weiterbildung, Studium und Laufbahnfragen
– individuelle Beratung in Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Studienwahl
– Betrieb des Berufsinformationszentrums
– Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Vorbereitung auf Berufswahl und Studium
– Lehrstellennachweis
e) Amt für Kultur und Sport
1. Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit
– Planung, Koordination und Beiträge in den Bereichen Kulturförderung, der Kinder- und Jugendarbeit
– Geschäftsstelle der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth
– Vertretung in kantonalen und interkantonalen Institutionen und Fachkommissionen
2. Abteilung Sport
– Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des Sports
– Sportunterricht in der Schule
– Verwaltung des Sport-Fonds
f) Amt für Staatsarchiv
– Vorarchivische Unterlagenverwaltung sowie Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung der Unterlagen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Behörden sowie deren Kommissionen
– Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung von angebotenen archivwürdigen nicht staatlichen Unterlagen
– Betreuung archivischer Sammlungen
– Pflege und Erhaltung des gesamten Archivguts
– Auskunft und Beratung in Archivfragen für Kantonsverwaltung, kantonale Behörden und Dritte
– wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit
– Äufnung und Verwaltung der «Kantonalen Kunst- und Kulturgut-Sammlung Uri»
– Ausstellungen zu Kunst und Kultur
Artikel 30 Finanzdirektion (FD)
Der Finanzdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Beurteilung von Finanzvorlagen
– Bearbeitung von Finanzfragen im interkantonalen Verhältnis und in jenem zum Bund
– administrative Verbindungsstelle zur Finanzkontrolle
– administrative Verbindungsstelle zur UKB
– Bearbeitung und Koordination der Sach- und Haftpflichtversicherungen
– Sekretariat der Gebäudeversicherungskommission
– Bewirtschaftung der Aktiv- und Passivkapitalien des Kantons, einschliesslich der Beschaffung kurz-, mittel- und langfristiger Mittel
– Vollzug des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs
– kantonale Fachstelle für Statistik
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Finanzen
1. Abteilung Kantonshaushalt
– Führen der Kantonsbuchhaltung und der Kantonsrechnung
– Erstellen des Voranschlags / Budgets und der Finanzplanung
– Kreditorenbewirtschaftung
– Führen verschiedener Buchhaltungen
2. Abteilung Inkasso
– Debitorenbewirtschaftung, einschliesslich Gerichte und Steuern
– Bearbeitung der Betreibungen, Rechtsöffnungen und Verwertungen
– Gewährung von Zahlungsaufschub, Teilzahlung und Erlass
c) Amt für Personal
1. Abteilung Personal
– Bearbeiten der Grundlagen und Instrumente zur Gewinnung, Führung, Förderung, Entwicklung, Erhaltung und Freistellung des Personals
– Beratung, Unterstützung und Koordination der Verwaltungseinheiten des Kantons in Personalfragen
– Leitung der verwaltungsinternen Aus- und Weiterbildung
– Leitung des Lehrlingswesens
– Koordination der direktionsübergreifenden Vollzugs- und Organisationsfragen
– Koordination der Büromaschinen- und Büromaterialbeschaffung (ohne Büromobiliar)
– Leitung der kantonalen Telefonzentrale
2. Abteilung Löhne
– Löhne und Entschädigungen der Behördenmitglieder, kantonalen Angestellten und nebenamtlichen Beauftragten sowie des Personals der Kantonalen Mittelschule Uri und der Ausgleichskasse des Kantons Uri
– Bearbeitung der Personen- und Sozialversicherungen
d) Amt für Informatik
– Erstellen des Informatikbudgets und Bearbeitung von Verträgen; Entwicklung von IT-Strategien, Methoden und Standards
– Projektmanagement und Controlling sowie Führung eines IT-Projektportfolios, Koordination mit andern Kantonen und Dritten im Bereich der gemeinsamen Softwareentwicklung sowie Synergienutzung im gesamten IT-Bereich
– Netzwerke: Aufbau und Betrieb von Netzwerken, Treffen von IT-Sicherheitsmassnahmen
– Installation, Betrieb und Unterhalt von Serversystemen sowie Betreuung der Kernapplikationen, Installation und Administration von Datenbanken, Vornahme umfassender Massnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Daten
– Beschaffung, Installation und Konfiguration von Arbeitsplatzsystemen, Betrieb eines Helpdesks
e) Amt für Steuern
1. Abteilung natürliche Personen
– Veranlagung der direkten Steuern der natürlichen Personen
– Veranlagung der Verrechnungssteuern
– Repartitionen der direkten Bundessteuern
2. Abteilung juristische Personen und Sondersteuern
– Veranlagung der direkten Steuern der juristischen Personen
– Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern
– Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern
– Veranlagung der Quellensteuern
3. Abteilung allgemeine Dienste
– Kanzlei und Administration
– Informatik und PC-Support
– Bezug der direkten Bundessteuern
– Bearbeitung der Steuererlassgesuche
4. Abteilung Grundstückschätzungen
– Bearbeitung der Grundstückschätzungen
– Sekretariat der Grundstückschätzungskommission
f) Pensionskasse Uri
– Vollzug der Verordnung über die Pensionskasse Uri [25]
– Vollzug der Verordnung über die Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates [26]
Artikel 31 [27] Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD)
Der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– administrative Verbindungsstelle zur Ausgleichskasse des Kantons Uri
– administrative Verbindungsstelle zum Kantonsspital Uri
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Gesundheit
– Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens
– Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung
– Koordinierter Sanitätsdienst und Rettungswesen
– Vollzug der Gesetzgebung über das Kantonsspital Uri
– Vollzug der Gesetzgebung über die Krankenversicherung
– Spital- und Pflegeheimplanung
– Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
– Vollzug der Gesetzgebung über die universitären Medizinalberufe
– Vollzug der Gesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
– Vollzug der Gesetzgebung über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände
– Vollzug der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel
– Vollzug der Gesetzgebung über Arzneimittel und Medizinprodukte
– Vollzug der Gesetzgebung über die Langzeitpflege
– Bearbeitung von Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und -statistik
– Bearbeitung von Fragen der Suchtbekämpfung sowie Verwaltung des Suchtmittelfonds
– administrative Verbindungsstelle zu den amtlichen Medizinalpersonen
c) Amt für Soziales
– Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich der Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung
– Aufsicht im Bereich der Sozialhilfe
– Planung und Koordination der öffentlichen und privaten Angebote der Sozialhilfe
– Vollzug der Gesetzgebung über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger
– Koordination der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
– Verbindungsstelle gemäss Interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen [28]
– Aufsicht im Bereich der Vormundschaft
– Aufsicht über die Beratungsstelle der Opferhilfe sowie der Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatung
– Vollzug der Gesetzgebung über Institutionen der Behindertenhilfe
d) Amt für Umweltschutz
– Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit
– Information und Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Bereich des Umweltschutzes
– UVP-Fachstelle
– Fischereiverwaltung
– kantonale Fachstelle ABC-Schutzdienst (ABCSD)
– Vollzug der Gesetzgebung über die Schadenwehr
1. Abteilung Gewässerschutz
– Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz in den Bereichen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Tankanlagen sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
– Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz in den Bereichen Abfall, Sonderabfall und Altlasten sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
– Führung verschiedener Kataster wie Grundwasser-, Wasserversorgungs-, Tank- und Schadenkataster, Kataster der belasteten Standorte sowie verschiedener Verzeichnisse wie das Abfallverzeichnis
– Vollzug der Gesetzgebung über die Trinkwasserversorgung in Notlagen
2. Abteilung Immissionsschutz
– Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz in den Bereichen Luftreinhaltung, Klimaschutz, Lärmschutz, Erschütterungen, nicht ionisierende elektromagnetische Strahlen, Schall und Laserstrahlen, Lichtschutz, Bodenschutz, Neobiota und Störfallvorsorge sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
– Führung verschiedener Kataster wie Risikokataster, Kataster der belasteten Standorte und Emissionskataster sowie verschiedener Verzeichnisse wie das Sonderabfallverzeichnis
– Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung [29] zusammen mit der Kantonspolizei
– Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung im Bereich Radon
– Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
– Vollzug der Gesetzgebung über die Gentechnik im ausserhumanen Bereich
Artikel 32 Justizdirektion (JD)
Der Justizdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Dienstaufsicht über die Gerichtsverwaltung, die Staats- und Jugendanwaltschaft, die Verhörrichterinnen oder Verhörrichter und die beauftragte Person für Datenschutz
– administrative Verbindungsstelle zur Lisag
– administrative Verbindungsstelle zur Gerichts- und Justizverwaltung (Gerichtskanzlei, Konkursamt, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Verhörrichter)
– administrative Betreuung der Vermessungsaufsicht
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Justiz
1. Abteilung Strafvollzug und Bewährungshilfe
– Strafvollzug bei Erwachsenen
– Kostenregelung im Straf- und Massnahmenvollzug
– Betrieb des Straf- und Untersuchungsgefängnisses
– administrative Betreuung der Bewährungshilfe
– kantonale Koordinationsstelle nach der Verordnung über das Strafregister [30]
2. Abteilung Justiz und Handelsregister
– Erteilung der Bewilligungen im Abstimmungswesen
– Gebührenerlass, -stundung und -abschreibung im Bereich der Justiz
– Führung des Handelsregisters
– Notariat
– Behandlung von Entschädigungs- und Genugtuungsgesuchen nach der Gesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten
– Verbindung zur Fachstelle des Bunds für Rassismusbekämpfung
– Führung des Registers über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften nach kantonalem Recht
3. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand (Zivilstandsamt Uri)
– Bearbeitung der Adoptions- und Namensänderungsgesuche
– Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche
– Stiftungsaufsicht (ohne Personalfürsorgestiftungen)
– Bewilligungen zur Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft an Ausländer
– Beurkundung des Personenstands
– Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung und der Eintragung der Partnerschaft
– Führung des informatisierten Zivilstandsregisters
– Bearbeitung der im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse
– Vollzug der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge (kantonale BVG-Aufsichtsbehörde) im Rahmen des Konkordats über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht [31]
c) Amt für das Grundbuch
– Führung des Grundbuchs
– Führung des Schiffsregisters
d) Beschwerdedienst
– Bearbeitung von Beschwerden zuhanden der Direktion bzw. des Regierungsrats
– Ausarbeitung von Vernehmlassungen des Regierungsrats im Bereich der Verwaltungsrechtspflege
e) Amt für Raumentwicklung [32]
1. Abteilung Raumplanung
– Richtplanung
– kantonale Fachstelle für Nutzungs- und Sondernutzungspläne
– kantonale Fachstelle für Bauten ausserhalb der Bauzone
– kantonale Koordinationsstelle für Baueingaben
– Aufsicht über das Gemeindebauwesen
– Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich der Raumplanung
– Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Bereich der Raumplanung
– Vollzug der Fuss- und Wanderweggesetzgebung
– kantonale Koordinationsstelle für Bikefragen
2. Abteilung Natur- und Heimatschutz
– kantonale Fachstelle für den Naturschutz, Heimatschutz und die Denkmalpflege
– Vorbereitung der geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen
– Vorbereitung von Vereinbarungen über die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzobjekten und Ausgleichsflächen von nationaler und regionaler Bedeutung
– Beratung der Gemeinden im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes
– Nachführung des kantonalen Schutzinventars und des Verzeichnisses der Schutzmassnahmen
– Beurteilung von Baugesuchen hinsichtlich Natur- und Heimatschutz, Denkmalpflege und Ortsbildschutz
– Beurteilung von kommunalen Nutzungs- und Sondernutzungsplänen hinsichtlich Natur- und Heimatschutz, Denkmalpflege und Ortsbildschutz
– Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Kulturgüterschutz
– Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand von Natur und Landschaft
– Sekretariat der Natur- und Heimatschutzkommission
– Sekretariat der Reussdeltakommission
Artikel 33 Sicherheitsdirektion (SID)
Der Sicherheitsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Sekretariat der Kommissionen der Sicherheitsdirektion
– Vollzug der Gesetzgebung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele
– Vollzug der Gesetzgebung über Geldspielautomaten und Spiellokale
– Vollzug der Gesetzgebung über das Skilehrer- und Bergführerwesen – Vollzug der Gesetzgebung über das alpine Rettungswesen
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Kantonspolizei [33]
1. Abteilung Kommandodienste
– allgemeine Stabsdienste für das Polizeikommando
– Bearbeiten des Personal-, Organisations-, Ausbildungs- und Informationswesens
– allgemeine Sekretariatsdienste für die Kantonspolizei
– Vollzug der Gesetzgebung über Waffenhandel und Sprengstoff
– Durchführen der Geschwindigkeitsüberwachung
– Bearbeitung der Bussenverfügungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts
– Führen des Ordnungsbussenbüros
– Materialdienst
2. Abteilung Kriminalpolizei
– Verhütung und Verfolgung von Straftaten
– Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben
– Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
– zentrale Stelle für die Meldung für die Löschung von DNA-Profilen
– Massnahmen nach der Gesetzgebung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
– Wahrnehmung von sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei
3. Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei
– Regelung, Überwachung und Kontrolle des Strassen- und Schiffsverkehrs
– Massnahmen zur Verhütung von Verkehrsunfällen, insbesondere Verkehrserziehung
– Bearbeitung von Verkehrsunfällen
– Verhütung und Verfolgung von Verkehrsunfällen
– Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
– Wahrnehmung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben
– Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kriminalpolizei
– Meldestelle für die Anzeige verloren gegangener Tiere (Art. 720a ZGB)
– Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Katastrophen
4. Abteilung Schwerverkehrszentrum [34]
– Erfüllen der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den Betrieb des Schwerverkehrszentrums
– Steuern und Führen des Schwerverkehrs auf dem Areal SVZ inklusive Zufahrt ab Autobahn und Kantonsstrasse
– Bewirtschaften der Verkehrs- und Parkflächen im SVZ
– Betreiben des vorgelagerten Warteraums für das Tropfenzählersystem
– Erfüllen von weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit Schwerverkehrskontrollen
c) Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
1. Abteilung Massnahmen und Bewilligungen [35]
– Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
– Vollzug der Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register [36]
– Vollzug der Ausführungsbestimmungen zur Gesetzgebung über die Luftfahrt
– Erteilen von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte
– Erteilen von Bewilligungen für die Durchfahrt durch den Gotthardtunnel mit gefährlichen Gütern
– Verfügung von Administrativmassnahmen bei Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführern sowie Schiffsführerinnen und Schiffsführern
– Erteilen von Bewilligungen für Luftfahrzeuge im Einzelfall oder auf unbestimmte Zeit für Luftfahrzeuge mit motorischem Antrieb
– Erteilen von Bewilligungen für Aussenlandungen im Gebirge zu Ausbildungs- und Überwachungszwecken sowie für die Personenbeförderung zu touristischen Zwecken auf bezeichneten Landeplätzen
– Erteilen von Bewilligungen für öffentliche Flugveranstaltungen, das Steigenlassen von Fesselballonen sowie für die Verwendung von Luftfahrzeugen zu Reklame- und Propagandazwecken
2. Abteilung Verkehrszulassung
– Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
– Vollzug der Gesetzgebung über die Strassenverkehrssteuer
– Vollzug der Verkehrsversicherungsverordnung [37]
– Vollzug der Verkehrsregelnverordnung [38]
– Vollzug der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr [39]
– Vollzug der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe [40]
– Immatrikulation von Fahrzeugen
– Erteilen von Lernfahr- und Führerausweisen
– Disposition von Führer-, Fahrzeug-, Schiffsführer- und Schiffsprüfungen
– Führen der zentralen Fahrzeug- und Halterdatei
– Veranlagung und Inkasso von Verkehrssteuern, Schwerverkehrsabgaben und Gebühren
– Veranlagung und Inkasso von Schiffssteuern und -gebühren
– Ausgabe, Verkauf und Rücknahme von Kontrollschildern
– System- und Anwenderbetreuung im Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
3. Abteilung Technik und Schifffahrt
– Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
– Vollzug der Gesetzgebung über die Binnenschifffahrt
– Vollzug der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [41]
– Vollzug der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger [42]
– Durchführung von Fahrzeugprüfungen
– Abnahme von theoretischen und praktischen Fahrzeugführer- und Schiffsführerprüfungen
– Immatrikulation von Wasserfahrzeugen
– Erteilen von Schiffsausweisen
– Bewilligung von Schiffsstandplätzen
– Bewilligung nautischer Veranstaltungen
– Erstellen von Expertisen
4. Abteilung Eichstätte
– Vollzug der Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen [43]
– Vollzug der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen [44]
– Eichung (amtliche Prüfung und Stempelung) im zuständigen Eichkreis (Messmittel in Handel und Verkehr sowie Abgasmessgeräte)
– Nachschau über die Verwendung der Messmittel
– statistische Kontrollen von Fertigpackungen beim Inverkehrbringer
– Marktüberwachung von Fertigpackungen, Schankgefässen und Massbehältnissen
5. Abteilung Arbeits- und Ruhezeitkontrolle
– Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen [45]
– Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen [46]
– Durchführung von Betriebskontrollen bei Betrieben, die der Gesetzgebung über die Arbeits- und Ruhezeitkontrolle unterstehen
– Durchführung von Strassenkontrollen bei den berufsmässigen Führerinnen und Führern von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen über die Einhaltung der Vorschriften
d) Amt für Bevölkerungsschutz und Militär [47]
– Führen des kantonalen Führungsstabs
– Übernahme der Gesamteinsatzleitung im Ereignisfall
– Anordnung von Sofortmassnahmen bei Dringlichkeit
– Unterbreiten von Anträgen an den Regierungsrat zum Entscheid
– Berichterstattung an den Regierungsrat
1. Abteilung Zivilschutz
– Vollzug der Gesetzgebung über den Zivilschutz
– Führen der Zivilschutzorganisation Uri
– Führen der Zivilschutzstelle Uri
– Verwaltung, Betrieb und Unterhalt des Zivilschutz-Ausbildungszentrums Erstfeld
– Beratung in Zivilschutzbelangen
– Verwaltung, Lagerung, Unterhalt und Instandstellung der historischen kantonalen Kostüme, Flaggen und Fahnen sowie des kantonalen Jugend- und Sportmaterials
2. Abteilung Brandschutz und Schutzbauten [48]
– Vollzug der Gesetzgebung über den Brandschutz
– Beratung im vorsorglichen Brandschutz
– Vollzug der Gesetzgebung über die öffentlichen und privaten Schutzbauten
3. Abteilung Feuerwehrinspektorat [49]
– Vollzug der Gesetzgebung über den kantonalen Feuerlöschfonds
– Inspizieren der Feuerwehren sowie deren Aus- und Weiterbildung
– Koordination und Überwachung der Ausrüstung der Stützpunkt- und Gemeindefeuerwehren
– Beratung und Unterstützung der Feuerschutzorgane in der Ausbildung
– Beratung in Feuerwehrbelangen
4. Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
– Vollzug der Gesetzgebung über die Rekrutierung
– Vollzug der Gesetzgebung über die Armee und die Militärverwaltung
– Vollzug der Gesetzgebung über das Militärstrafwesen
– Vollzug der Gesetzgebung über die Wehrpflichtersatzabgabe
– Auskunfts- und Kontaktstelle für alle Wehrpflichtigen im Kanton Uri
5. Abteilung Notorganisation
– Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen sowie für den Fall bewaffneter Konflikte
– Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung
– Überprüfen der Vorbereitungen in den Führungs- und Fachbereichen des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe
– Vorbereitung, Koordination und Durchführung der Ausbildung des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Verbund
– Beratung in Belangen der Notorganisation
e) Amt für Forst und Jagd
1. Abteilung Forst
– Vollzug der Gesetzgebung über den Wald
– Erarbeitung und Umsetzung der forstlichen Planung
– Vorbereitung und Verwirklichung von forstlichen Projekten
– Beratung der Forstbetriebe der Gemeinden
– Verwaltung des Kantonswalds
– Leitung des kantonalen Forstbetriebs
2. Abteilung Jagd
– Vollzug der Gesetzgebung über die Jagd
– Jagdplanung und -aufsicht
– Wild- und Vogelschutz
– Wildschadenverhütung und -vergütung
3. Abteilung Naturgefahren
– Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor Naturereignissen
– Vorbereitung und Verwirklichung von Verbauungsprojekten und deren Aufforstungen
– Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren sowie Führung des Ereigniskatasters
– Durchführung von Gletschermessungen
Artikel 34 Volkswirtschaftsdirektion (VD)
Der Volkswirtschaftsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
a) Direktionssekretariat
– Behandlung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des Tourismus
– Vollzug der Gesetzgebung über die Investitionshilfe und die Hotel- und Kurortförderung in Berggebieten
– kantonale Fachstelle gemäss Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete [50]
– NEAT-Koordinationsstelle
– Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
b) Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr
1. Abteilung wirtschaftliche Entwicklung
– Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik
– Vollzug des Wirtschaftsförderungsgesetzes [51]
– Vollzug der Gesetzgebung zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
– Vollzug der Gesetzgebung über steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven
– Vollzug der Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
– kantonale Fachstelle für die Neue Regionalpolitik (NRP) [52]
2. Abteilung Heimarbeit
– Vollzug der Gesetzgebung über die Heimarbeit und Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesem Bereich
– Förderung der Heimarbeit mit Berücksichtigung der Randregionen
3. Abteilung Mietrecht
– Vollzug der gesetzlichen Aufgaben nach dem Reglement zum Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht [53]
– Beratungsstelle für Mieter und Vermieter in allen Mietrechtsfragen
– Sekretariat der kantonalen Schlichtungsbehörde
4. Abteilung öffentlicher Verkehr
– Bearbeitung allgemeiner Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs
– Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
5. Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung
– Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung, soweit nicht eine andere Verwaltungsstelle ausdrücklich damit beauftragt ist
c) Amt für Arbeit und Migration
– Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung
– Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
– Vollzug der Gesetzgebung über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen
– Teilvollzug der Gesetzgebung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
– Auskunftsstelle für arbeitsrechtliche Fragen
– Koordinationsstelle für interinstitutionelle Zusammenarbeit
1. Abteilung Industrie und Gewerbe
– Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
– Melden von Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung bei Betrieben, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind
– Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung im Bereich der Lagerung von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen
– Vollzug der Gesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes
– Teilvollzug der Chemiegesetzgebung
– Vollzug der Gesetzgebung über das Gastwirtschaftswesen
– Vollzug der Gesetzgebung über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe – Vollzug der Gesetzgebung über das Campingwesen
– Teilvollzug der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb (Preisbekanntgabe)
– Vollzug der Gesetzgebung über das Gewerbe der Reisenden
2. Abteilung Migration
– Auskunftsstelle für Ausländerfragen
– Vollzug der Gesetzgebung über Ausländerinnen und Ausländer
– Teilvollzug der Gesetzgebung über das Asylwesen
– Vollzug der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs [54]
3. Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung
– Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Stellensuchende
– regionale Arbeitsvermittlungsstelle gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz [55]
– Vermittlungsstelle von arbeitsmarktlichen Massnahmen
4. Abteilung Arbeitslosenkasse
– Beratungsstelle für alle Entschädigungsarten der Arbeitslosenversicherung
– öffentliche Arbeitslosenkasse und Zahlstelle für die Arbeitslosen-, Kurzarbeits- und Schlechtwetter- sowie Insolvenzentschädigung
d) Amt für Landwirtschaft
1. Abteilung Landwirtschaft
– Bearbeitung allgemeiner Agrarfragen
– Agrardatenerfassung und -verwaltung gemäss Verordnung über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten [56]
– Vollzug der allgemeinen Direktzahlungen, Sömmerungsbeiträge sowie Beiträge an den ökologischen Ausgleich und den landwirtschaftlichen Naturschutz (ohne ökologischen Leistungsausweis)
– Vollzug der Gesetzgebung über die Landwirtschaft im Allgemeinen sowie über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht
– Vollzug der Massnahmen auf dem Gebiet der Viehwirtschaft
– Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion
– Zentralstelle für den freiwilligen Landdienst
– administrative Verbindungsstelle zum Veterinäramt der Urkantone
2. Abteilung Betriebsberatung
– Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe
– Beratung im Bereich der bäuerlichen Hauswirtschaft
– landwirtschaftliche Kurse und Weiterbildung
– Vollzug des ökologischen Leistungsnachweises, der ökologischen Direktzahlungen (ohne ökologischer Ausgleich), des Biolandbaus sowie der Öko-Qualitätsverordnung [57]
– kantonale Zentralstelle für Pflanzenschutz
3. Abteilung Meliorationen
– Vollzug der Gesetzgebung über Strukturverbesserungen und Betriebshilfe in der Landwirtschaft
– Vorbereitung und Verwirklichung von Strukturverbesserungsprojekten
– Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren im Alp- und Weidegebiet
– Vollzug der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
– Vollzug der Gesetzgebung über die Luftseilbahn- und Skiliftkontrolle sowie über die Flughindernisse
– Vollzug der Gesetzgebung über die Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden
– Vollzug der Gesetzgebung über den sozialen Wohnungsbau und die Eigentumsförderung
4. Kapitel: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 35 Aufhebung bisherigen Rechts
Das Reglement vom 28. Februar 1983 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement) [58] wird aufgehoben.
Dieses Reglement tritt am 1. September 2007 in Kraft.
Im Namen des Regierungsrats
Der Landammann: Dr. Markus
Stadler
Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
[1] AB vom 14. September 2007
[3]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[4]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[6]
Eingefügt durch RRB vom 30.
Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008
(AB vom 30. November 2007).
[7]
Eingefügt durch RRB vom 19.
August 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 24. Oktober 2008).
[8]
Eingefügt durch RRB vom 30.
Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008
(AB vom 30. November 2007).
[10]
Eingefügt durch RRB vom 19.
Februar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 29. Februar 2008).
[12]
Fassung gemäss RRB vom 8.
Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).
[13] Fassung gemäss RRB vom 19. Februar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009 (AB vom 29. Februar 2008).
[14] Fassung gemäss RRB vom 18. August 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. September 2009 (AB vom 28. August 2009).
[16] Fassung gemäss RRB vom 18. August 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. September 2009 (AB vom 28. August 2009).
[19]
Fassung gemäss RRB vom 8.
Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).
[20]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[21] Fassung gemäss RRB vom 11. Dezember 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 21. Dezember 2007).
[22] Fassung gemäss RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 30. November 2007).
[23] Eingefügt durch RRB vom 30. Oktober 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 30. November 2007).
[24]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[27]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[32]
Fassung gemäss RRB vom 8.
Januar 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Februar 2008
(AB vom 18. Januar 2008).
[33]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[34]
Eingefügt durch RRB vom 19.
August 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 24. Oktober 2008).
[35]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[47] Fassung gemäss RRB vom 11. Dezember 2007, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2008 (AB vom 21. Dezember 2007).
[48]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[49]
Fassung gemäss RRB vom 20.
April 2010, in Kraft gesetzt auf den 1. Mai 2010
(AB vom 30. April 2010).
[52]
Eingefügt durch RRB vom 2.
Dezember 2008, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2009
(AB vom 12. Dezember 2008).
[56] SR 919.117.71