60.2131
[1] Gestützt auf Art. 1c i.V.m. Art. 3 Abs. 4 des Reglements vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wurde dieser Erlass durch Verweis veröffentlicht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen (AB vom 4. März 2011). Der betreffende Rechtserlass befindet sich unter www.laburk.ch unter Tiergesundheit – Tierverkehr.
[2] In Kraft getreten am 1. März 2011.