Vorwort

Das "Urner Rechtsbuch" ist die systematische Rechtssammlung des Kantons Uri. Es hat im Jahre 1976 das "Landbuch des Kantons Uri" abgelöst. Im Jahre 1994 wurde es neu gedruckt. Der Vorrat der damals gedruckten Rechtsbücher ist heute erschöpft. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, das "Urner Rechtsbuch" neu zu drucken.

Der vorliegende Neudruck entspricht in Form, Aufbau und Inhalt weitgehend dem bisherigen Rechtsbuch. Das "Urner Rechtsbuch" umfasst weiterhin sechs Bände. Es enthält gestützt auf das Reglement vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) alle Erlasse mit rechtsetzendem und allgemeinverbindlichem Inhalt sowie die Rahmenkreditbeschlüsse des Volkes als Loseblatt-Sammlung. Für die Rechtsverbindlichkeit ist jedoch einzig die Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Uri massgebend.

Das "Urner Rechtsbuch" in gedruckter Form wird auch künftig zwei Mal jährlich auf den geltenden Stand der Rechtssetzung gebracht. Seit dem Jahre 2007 werden die Nachträge nicht mehr extern zur Bearbeitung gegeben, sondern dank einer neuen Software "in-house" durch die Standeskanzlei erstellt.

Zusätzlich zur gedruckten Loseblatt-Sammlung ist das "Urner Rechtsbuch" im Internet unter dem Link www.ur.ch/rechtsbuch einsehbar sowie auf CD-Rom erhältlich.

Altdorf, 1. Mai 2008

Im Namen der Standeskanzlei
Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber